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   BGH, 04.01.1978 - 2 StR 459/77   

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https://dejure.org/1978,6284
BGH, 04.01.1978 - 2 StR 459/77 (https://dejure.org/1978,6284)
BGH, Entscheidung vom 04.01.1978 - 2 StR 459/77 (https://dejure.org/1978,6284)
BGH, Entscheidung vom 04. Januar 1978 - 2 StR 459/77 (https://dejure.org/1978,6284)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revisionserfolg gegen Verurteilung wegen Totschlags aufgrund durchgreifender Sachrügen - Fehlerhafte Beweiswürdigung - Zur Frage nach der Schuldunfähigkeit bei starkem Alkoholkonsum - Rückschluss über das bloße Tatverhalten bei Vorliegen von Feststellungen über die ...

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82

    Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des

    Nach den Urteilsausführungen liegt kein Fall vor, in dem mangels jeglichen Anhaltspunktes über die genossene Alkoholmenge die Frage der Schuldfähigkeit allein nach äußeren Symptomen festgestellt werden darf (BGH, Urteil vom 4. Januar 1978 - 2 StR 459/77 = MDR bei Holtz 1978, 458).
  • BGH, 13.10.1982 - 3 StR 137/82

    Verurteilung wegen Vergewaltigung - Ablehnung der Anhörung von Sachverständigen

    Für die neue Entscheidung weist der Senat auf folgendes hin: Das Landgericht wird Gelegenheit haben, auch die Frage, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten wegen des festgestellten Alkoholgenusses zur Tatzeit ausgeschlossen oder erheblich vermindert war, unter Hinzuziehung eines Sachverständigen nochmals zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Januar 1978 - 2 StR 459/77; Beschluß vom 31. Oktober 1980 - 2 StR 586/80).
  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 78/80

    Strafprozeßrecht: Fehlerhafte Beweiswürdigung im Strafverfahren

    Daß der Angeklagte, wie im Urteil ausgeführt ist, beim Verlassen der Gaststätte "Binding-Stube" keinerlei Anzeichen von Trunkenheit hat erkennen lassen, daß er bei der Tat zu überlegtem und zweckentsprechendem Handeln in der Lage war und daß er sich auch noch bei dem sich anschließenden Besuch des Café O. situationsangepaßt verhalten konnte, das sind Umstände, die, sofern der Grad der Alkoholisierung in etwa festgestellt werden kann, bei der Prüfung der Schuldfähigkeit nur zusätzlich als Beweisanzeichen gewertet werden dürfen (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - und Urteile vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 - sowie vom 4. Januar 1978 - 2 StR 459/77 -).
  • BGH, 31.10.1980 - 2 StR 586/80

    Leistungsverhalten eines Angeklagten vor, während und nach der Tat bei der

    Dem Leistungsverhalten eines Angeklagten vor, während und nach der Tat kommt bei der Prüfung seiner Schuldfähigkeit nämlich nur zusätzliche und nur mit großer Vorsicht zu wertend Bedeutung zu (vgl. BGH VRS 23, 209, 211; BGH, Beschlüsse von 16. September 1975 - 1 StR 374/75 und 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77; Urteile vom 4. Januar 1978 - 2 StR 459/77 und vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78).
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